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Zusatzinformationen
Ein Fischereischein ist eine behördliche Genehmigung, die es dem Inhaber erlaubt, in den Binnengewässern des Bundeslandes zu angeln. Er dient dem Schutz der Fischbestände und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen die Fischerei ausüben.
- Mindestalter von 14 Jahren.
- Erfolgreicher Abschluss einer Fischereiprüfung.
- Nachweis eines festen Wohnsitzes im Bundesland.
- Personalausweis oder Reisepass.
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Fischereiprüfung.
- Passfoto (biometrisch).
- Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung).
- Antragstellung ist ganzjährig möglich.
- Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2-4 Wochen.
- Verwaltungsgebühr für die Ausstellung des Fischereischeins: 40 EUR.
- Gebühr für die Fischereiprüfung (einmalig): 25 EUR.